BVfK - Wochenendticker 25. Mai 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Kaum hatte der Präsident den EAIVT-Kongress eröffnet, schmiss die britische Premierministerin das Handtuch.

 

Kontakte knüpfen und pflegen mit dem Ziel: Mit Autos Geld verdienen.

 

Brexit? Kein Problem! Denn freie Kfz-Händler sind flexibel und schnell.

 

In Dubai gibt es abgelegtes PS-Spielzeug zu Knallerpreisen.

 

Hyundai-Geschäfte wieder ohne Risiko?

Informationen unserer Kooperationspartner:

Betriebliche Altersvorsorge: Kooperation zwischen BVfK und Nürnberger Versicherung.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung: 

Der iFrame von BVfK - fahrzeugankauf.de -   Fahrzeugbewertung, Ankauf- und Inzahlungnahme für Ihre Händlerwebseite

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Fortsetzung: Wettbewerbskonforme Werbung  – Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen

Termine:

Save the date: 12. September BVfK-IAA-Händlerabend 2019!

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EAIVT-Podiumsdiskussion 2019 u.a. mit Harry Sanne, Fritz Hackl und Dirk van Meir (v.l.n.r.)

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

kaum hatte der EAIVT-Präsident den internationalen Kongress freier Kfz-Händler aus ganz Europa, dem Nahen Osten und Übersee am gestrigen Freitag in London öffnet, schmiss die britische Premierministerin nur vier Kilometer die Themse aufwärts in der Downing Street Nr. 10 das Handtuch.

Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass so viel geballte Unternehmerkompetenz, die sich in aufgeregten politischen Zeiten diesmal unterhalb der Tower Bridge zu ihrem Jahrestreffen versammelt hatte, der Auslöser für den lange erwarteten Schritt der unerschrockenen und am Ende doch sentimentalen Lady war.

Denn EAIVT-Präsident Marco Belfanti ist in seiner Schweizer Art, seinen großen Verband zu führen ja eher von Zurückhaltung geprägt, als dass er die scharfe Attacke bevorzugt. Dieser Führungsstil, das Verbindende zu suchen und nicht das Entzweiende zu pflegen, dürfte einer der maßgeblichen Gründe für den Erfolg eines Europaverbandes sein, der es wie kein anderer, Jahr für Jahr schafft, Hunderte von Autohändlern auch aus den entferntesten Regionen anzulocken.

Sie treffen sich nicht, um große Autobusiness-Politik zu machen. Daher dürfte auch Theresa May auch nicht vor ihnen geflohen sein. Sie kommen zusammen, um über das zu reden und auf den Weg zu bringen und zu pflegen, worum es ihnen jeden Tag daheim in ihrem Office geht:

Mit Autos Geld verdienen.

Daher lautete in der traditionellen Podiumsdiskussion des EAIVT-Kongresses auch die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen der Brexit auf den Autohandel haben werde:

„Wir werden auch damit umgehen können, denn freie Kfz-Händler sind flexibel und schnell, wenn es darum geht, sich auf veränderte Märkte und Rahmenbedingungen einzustellen.“

Ein interessanter Einkaufsmarkt findet sich zum Beispiel derzeit In Dubai am Persischen Golf. Hier gibt es das von den Ölscheichs abgelegte PS-Spielzeug zu Knallerpreisen. Nicht alle sind in der EU zulassungsfähig und auch nicht immer im bestgepflegten Zustand, doch der Aufwand soll sich lohnen. Das meinte jedenfalls ein Vertreter einer auf entsprechende Transporte spezialisierten Spedition, die sich auch um das bürokratische Drumherum kümmert.

In die umgekehrte Richtung funktioniert derzeit der Autohandel mit Frankreich und der Schweiz. Dort sind Neue und junge Fahrzeuge aus Deutschland aktuell sehr begehrt. In der Schweiz müssen sie nicht einmal unbedingt über ein COC-Dokument verfügen.

Eine der großen Fragen in London galt natürlich auch der Hyundai-Problematik: „Kann man den Autos aus Korea noch handeln, ohne das Risiko einzugehen, mit Abmahnungen und Klagen überzogen zu werden?

Der BVfK-Juristen sehen keine besonderen Probleme, wenn man im Zusammenhang mit der Garantie-Werbung und den Endkundenmandaten einige wichtige Punkte beachtet.

Genaueres dazu erfährt man natürlich bei der BVfK-Rechtsabteilung und kann dann, mit diesem Wissen ausgestattet, das zur erfolgreichen Realisierung bringen, was man beim EAIVT-Kongress auf den Weg gebracht hat. Denn auch hier gilt das Motto:

alles Gute für meinen Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

London 2019 in unruhigen Zeiten.

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Informationen unserer Kooperationspartner:

Betriebliche Altersvorsorge: Kooperation zwischen BVfK und Nürnberger Versicherung.

Sicherheit im Alter für Mitarbeiter und Geschäftsführung.

Eine effiziente Alters­vorsorge gehört zu den aktuellen Themen, denn die Renten reichen meist nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) hilft mit staatlicher Unterstützung diese Lücke zu schließen. Wer seine Mitarbeiter wertschätzt und langfristig binden möchte, kann ihnen nun über die neue BVfK-Kooperation eine Ergänzungsrente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge anbieten.

Mehr Zufriedenheit und Motivation im Unternehmen

• Bilanzneutral, keine Rückstellungen nötig

• Wertschätzung und Motivation für die Mitarbeiter

• Weniger Lohnnebenkosten durch Entgeldumwandlung

• Unkompliziert: Die BVfK-Versicherungsfachleute organisieren das.

bAV auch für Gesellschafter und Geschäftsführer:

Auch Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und leitende Angestellte können von der geförderten zusätzlichen Altersversorgung profitieren.

Ihr Ansprechpartner für weitergehende Informationen:

Wilfried Vasen Tel.: 0228-85 40 9 – 27 oder E-Mail w.vasen@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Der iFrame von BVfK - fahrzeugankauf.de -  Die Option für Fahrzeugbewertung, Ankauf- und Inzahlungnahme für Ihre Händlerwebseite

Jetzt ist Schluss mit der Abhängigkeit von Versteigerern und Ankaufplattformen!

Mit dem iFrame der BVfK-Ankaufsplattform "www.fahrzeugankauf.de" bieten Sie den Kunden und Besuchern Ihrer Webseite nun eine echte Option zur Fahrzeugbewertung und Inzahlungnahme ihres "Alten", mit einer fairen Ankaufkalkulation.  Auch Neuwagenvermittler, die keine Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen, profitieren: Sie können ihren Kunden über eine wichtige Hürde zum Vertragsabschluss helfen: „Hier werden Sie Ihren Alten los: www.fahrzeugankauf.de“! 

Behalten Sie die Angebote Ihrer Kunden exklusiv und so lange Sie wollen!

Alle Fahrzeuge, die über den iFrame der jeweiligen Händlerwebseite eingegeben werden, sind für die ersten 3 Stunden auch exklusiv nur für diesen Händler verfügbar und in seinem Händlerbereich auf unserer Ankaufplattform inklusive Kontaktdaten sichtbar. Wenn Sie Interesse am Fahrzeug haben und mit dem Anbieter in Kontakt treten möchten, dann können Sie diesen Kontakt kostenlos für sich reservieren. Die regulären Geschäftszeiten von Mo-Sa: 8:00 - 18:00 Uhr werden natürlich berücksichtigt, so dass Sie ein "Mitternachtsangebot" auch noch bis 11:00 Uhr des nächsten Arbeitstages für sich reservieren können. 

Kein Interesse am Fahrzeug und trotzdem Geld damit verdienen!

Sollten Sie kein Interesse am Fahrzeug haben, was über Ihre Webseite eingegeben wurde, lassen Sie den kostenlosen Reservierungszeitraum für dieses Fahrzeug einfach verstreichen und das Fahrzeug wird allen angeschlossenen BVfK-Händlerkollegen angeboten. Kommt es zum Verkauf des Fahrzeugs an einen Kollegen, erhalten Sie 5,- EUR für den Kontakt, der über Ihre Webseite zustande kam.

WIN-WIN- Situation

Sie können auch die "Gutachten-Funktion" nutzen und die Ergebnisse Ihrer Fahrzeughereinnahme in unserem System dokumentieren und dem nachfolgenden Interessenten des Fahrzeugs zum Kauf anbieten. Somit kann Ihr Aufwand entschädigt werden und der des Nachfolgers wird durch Ihre Ergebnisse minimiert. 

Größeres Netzwerk und noch mehr Traffic

Da die Nutzung des iFrames künftig allen freien Händlern (auch Nicht-Mitglieder) angeboten wird, vergrößert sich das Händlernetzwerk und der Traffic und damit die Fahrzeugangebote werden ansteigen. 

Wie Sie den iFrame für Ihre Webseite nutzen können? 

Ganz einfach. Alle Informationen, wie Anleitung, Anmeldung und technische Hilfestellung finden Sie hier unter dem nachfolgenden Link: 

>>> Die BVfK-Unabhängigkeitserklärung „Fahrzeugbewertung- und -Beschaffung“

Ein schönes Wochenende

Marcel Manthey, BVfK-IT-Abteilung

m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Fortsetzung: Wettbewerbskonforme Werbung  – Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen

Bei der heutigen Angebotsvielfalt von Waren und Dienstleistungen sollte man langfristig darauf hinwirken, sich von der Masse abzuheben. Die hierbei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten scheinen zunächst vielfältig und reichen von besonders intensiver Kundenbetreuung über konkurrenzlos günstige Preise bis hin zum Verkauf von Fahrzeugen mit Seltenheitswert.

Vorsichtig sollte man allerdings bei der Bewerbung solcher Vorzüge sein, wenn man damit eine sogenannte „Allein- oder Spitzenstellung“ herausstellen möchte, die zum Ausdruck bringt, dass man allen sonstigen Anbietern auf demselben Gebiet überlegen ist.

Rechtliche Ausgangslage

Zu hinterfragen ist bei derartigen Werbebotschaften jeweils, ob eine Irreführung und damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) begründet wird. Dabei gilt: Je stärker sich die Aussage auf nachprüfbare Fakten bezieht, desto größer ist die Gefahr einer Verbrauchertäuschung. Andersrum ist eine Werbebotschaft nicht zu beanstanden, wenn sie ausschließlich wahre Tatsachen enthält und im beworbenen Bereich tatsächlich ein spürbarer Vorsprung gegenüber der Konkurrenz besteht. Beweisen muss dies im Falle einer Beanstandung der Werbende.

„Wir sind die Besten“

Wem das jetzt zu theoretisch klingt, dem seien anhand der nachfolgenden Beispiele Ausmaß und Grenzen der Alleinstellungswerbung verdeutlicht.

• Zulässig ist zum Beispiel die Werbung mit dem Slogan „Beste Preise und Konditionen“, da hierdurch lediglich der Eindruck eines besonders guten Angebots vermittelt wird. Hierüber ist sich der Interessentenkreis in der Regel im Klaren. Immer dann, wenn für den durchschnittlichen Verbraucher nicht der Eindruck eines absoluten Alleinstellungsmerkmals entsteht, dürfte die Werbung zulässig sein.

• Unzulässig sind hingegen Aussagen wie „Beliebtester Kfz-Händler in Nordrhein-Westfalen“, wenn dort Händler mit ähnlichen Verkaufszahlen ansässig sind, was im Zweifel seitens des Werbenden zu beweisen ist. In dieselbe Kerbe schlägt die Werbung mit dem Begriff „Ihre Nummer 1“, wenn nicht zuvor geprüft wurde und sich als wahr herausstellt, dass die Umsatzzahlen des Anbieters auf seinem Gebiet die vergleichsweise höchsten sind.

Neben anbieterbezogener Werbung sollte auch bei der Fahrzeugwerbung auf die richtigen Formulierungen geachtet werden. Dies gilt auch, wenn man sich Aussagen der Hersteller zu eigen macht. Um das „sicherste Auto aller Zeiten“ handelt es sich nicht, wenn andere Fahrzeuge im Crash-Test gleich gut oder besser abschneiden. Auch kann bei einer Formulierung wie „1a-Fahrzeuge“ der Eindruck entstehen, dass dem Unternehmen ein solches Prädikat verliehen wurde.

Eine Frage des Einzelfalls

Letztendlich ist jede Werbebotschaft individuell zu prüfen. Auch die oben genannten Beispiele aus der Rechtsprechung lassen nicht den Rückschluss zu, man könne eine Aussage pauschal als lauter oder unlauter einstufen.
Fest steht nur: Werben Sie mit einer Alleinstellung, sollten Sie zuvor die relevanten Fakten genau geprüft haben, ansonsten besteht eine latente Abmahngefahr. Gerne schauen wir uns Aussagegehalt und Kontext Ihrer Werbeslogans an und geben Ihnen diesbezüglich Hinweise, wie Sie in Zukunft rechtssicher werben können.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

>>> Anfrage-Ersteinschätzung (vorher im Mitgliederbereich einloggen).

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Save the date: 12. September BVfK-IAA-Händlerabend 2019!

Das BVfK-Team lädt wieder zum traditionellen BVfK-IAA-Händlerabend ein, der wie gewohnt in Bad Homburg, gut erreichbar und dennoch nur 17 S-Bahn-Minuten vom Messegelände entfernt ist. Ein weiterer Vorteil sind Übernachtungspreise ohne exorbitante IAA-Aufschläge. 

Planen Sie jetzt Ihren IAA-Besuch und verbinden diesen mit der Teilnahme am wie gewohnt interessanten und unterhaltsamen BVfK-Händlerabend mit vielen neuen Informationen und wertvollem Erfahrungsaustausch.

Möglicherweise auch mit der Kanzlerin (Bild oben auf dem BMW-Stand 2017), die ihren IAA-Besuch wieder fest eingeplant hat.

In Kürze erfolgen weitere Informationen zur Anmeldung und Buchung.

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